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Immobilien – Bewertung – Beratung

Beratung

Für mich als öffentlich bestelltem und vereidigtem Sachverständigen steht die Beratung des Kunden durch mich und mein Büro an oberster Stelle.
Deshalb: Rufen Sie uns an, denn eine Beratung kann gezielt nur im persönlichen Gespräch erfolgen.

Wenn Sie uns anrufen, dürfen Sie erwarten, dass Sie zu allererst – kostenlos – ausführlich dazu beraten werden, wie wir Ihnen helfen können. Diese Beratung beginnt üblicherweise mit der Frage, für welchen Zweck Sie unsere Dienste benötigen, sodass Sie gezielt darüber informiert werden können, welche Leistung für Sie die effizienteste ist, denn nicht immer wird ein schriftliches Gutachten benötigt, auch wenn dies die häufigste Form der Tätigkeit des Sachverständigen ist, denn nur das geschriebene Wort ist auf Dauer nachvollziehbar.

Geht es um eine Immobilien-Entscheidung wie Kauf oder Verkauf, Schenkung, Vererbung, Überlassung, Auflösung einer Ehe oder sonstigen Gemeinschaft, Einbringung in das oder Entnahme aus dem Betriebsvermögen, Teilungs- oder Zwangsversteigerung, so steht im Vordergrund die Ermittlung des Marktwertes (oder so genannten Verkehrswertes – § 194 BauGB), der durch ein entsprechendes Gutachten ermittelt wird.

Besonderen Wert legen wir hierbei darauf, dass dann, wenn das Gutachten nicht nur für den Kunden von Bedeutung ist, also bereits unterschiedliche Auffassungen über den Wert der Immobilie oder eines Rechts an einer Immobilie bestehen, alle Parteien (Käufer und Verkäufer, Ehepartner, Erben oder sonstige Mitglieder einer Gemeinschaft oder Kontrahenten) sich mit der Wahl des Sachverständigen zumindest einverstanden erklären können, wenn nicht – was noch besser ist – alle gemeinschaftlich (z.B. mittels Schiedsgutachten) den Auftrag erteilen.

Je nach Art der zu beurteilenden Immobilie oder des zu bewertenden Rechtes sind entsprechende Unterlagen erforderlich. Sie erfahren ebenfalls bereits im ersten Informationsgespräch, welche Unterlagen wir benötigen, um ein sachgerechtes Gutachten erstellen zu können. Soweit sie Ihnen zur Verfügung stehen, bitten wir Sie, diese uns zeitweise zu überlassen oder als Kopie zukommen zu lassen, wobei wir natürlich auch bereit sind – wenn sie uns eine entsprechende Vollmacht erteilen – diese zu besorgen. Ein Papier ist immer erforderlich: Der Grundbuchauszug. Da alles was eine Immobilie betrifft im Grundbuch festgehalten wird, ist der Grundbuchauszug, der nicht älter als zwei Monate sein sollte und beim örtlich zuständigen Grundbuchamt (üblicherweise im Amtsgericht angesiedelt) erhältlich ist, für die sachgerechte Ermittlung des Marktwertes unabdingbar.

Schließlich erfahren sie, ausgehend vom ehemaligen § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) entsprechend dem Umfang und der Komplexität der Beauftragung (ist z.B. die Immobilie mit Wohn- oder sonstigen Rechten belastet, liegt ein Erbbaurecht vor oder fehlen Pläne, sodass aufgemessen werden muss), mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Wenn alle diese Fragen geklärt sind, deren Ergebnis Ihnen selbstverständlich dann auch noch einmal in Schriftform zugeht, wird ein – ebenfalls unabdingbarer – Besichtigungstermin vereinbart. Wenn alle Unterlagen vorliegen, kann das Gutachten dann ca. zwei bis drei Wochen später (in dringenden Fällen auch eher) vorgelegt werden. Auch dann steht die Beratung im Vordergrund, sodass wir üblicherweise einen Besprechungs- und Übergabetermin vereinbaren, zu dem das Gutachten kurz erläutert wird und erste Fragen zum Gutachten besprochen werden können. Selbstverständlich stehen wir auch danach weiterhin zur Verfügung, wenn noch Unklarheiten bestehen.

Da auch ein Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nicht alle Bau-Fachgebiete bis ins Detail beherrschen kann, bedienen wir uns weiterer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger anderer Disziplinen wie Umweltschutz, Schadstoff- und Bodenanalysen oder technische Sondergebiete wie Statik, Informationstechnik, Heizungs-, Elektro-, oder Sanitärinstallation, um Ihnen – soweit dies der Anlass und das Objekt erfordern – ein Ihren Bedürfnissen bestmöglich entsprechendes Werk zur Verfügung zu stellen.

Ihr Anliegen in Sachen Immobilie