Leistungen
aus dem Fachbereich Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke:
- Ermittlung des Verkehrswertes
bei Kauf oder Verkauf, Schenkung, Vererbung, Überlassung, Auflösung einer Ehe oder sonstigen Gemeinschaft, Einbringung in das oder Entnahme aus dem Betriebsvermögen, Teilungs – oder Zwangsversteigerungen - Ermittlung der Entschädigung
bei Enteignungen, Baulandumlegungen, städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen - Ermittlung des Beleihungswertes
für Banken und Versicherungen - Ermittlung des merkantilen Minderwertes
aufgrund von Mängeln oder Schäden - Ermittlung des „niedrigeren gemeinen Werts“ gemäß § 198 BewG
wenn im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung vom Finanzamt ein Steuerbescheid ergeht, der Ihnen zu hoch erscheint, denn bei der Berechnung durch das Finanzamt werden wertmindernde Faktoren üblicherweise nicht oder zumindest nicht ausreichend berücksichtigt
aus dem Fachbereich Mieten und Pachten:
- Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
für oder wegen Erhöhungen der Wohnraummiete - Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete oder Pacht
für oder wegen Erhöhungen der Gewerberaummiete oder Pacht - Ermittlung von Mietpreisminderungen
wenn der Mietsache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder sie mit einem Fehler behaftet ist, der die Tauglichkeit zu dem vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder mindert - Ermittlung der Mietfläche
entsprechend WofIV, DIN 277, DIN 283 alt, Il. BV, oder örtlichen Gepflogenheiten bei Wohnraummieten, nachdem der BGH mit Urteil vom 18.11.2015 entschieden hat, dass es im Mieterhöhungsverfahren nach § 558 BGB nur auf die tatsächliche Wohnungsgröße ankommt oder Gif MF-G/MF-V bei Gewerberaummieten.